Allgemeine geschaftsbedingungen
Artikel 1 Definitionen
1.1 Ld
Unter Ld ist der Verkäufer, Laarhoven design zu verstehen.
1.2 Besteller
Unter Besteller ist der Vertragspartner, mit dem Ld einen Vertrag geschlossen hat, zu verstehen.
Artikel 2 Anwendbarkeit
2.1 Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Diese Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von diesen Bedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers werden nicht anerkannt, es sei denn, daß Ld schriftlich ihrer Geltung zugestimmt hat. Diese Bedingungen gelten auch dann, wenn Ld in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Bedingungen abweichender Bedingungen des Bestellers die Lieferung an den Besteller vorbehaltlos ausführt.
Die Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Besteller.
2.2 Zusatzvereinbarungen, Änderungen und Ergänzungen
Zusatzvereinbarungen, Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung von Ld. Die Abänderung des Schriftformbedürfnisses bedarf ebenfalls der Schriftform. Ausdrücklich schriftlich von den Parteien festgelegte Abweichungen zu diesen Bestimmungen gelten nur für den diesbezüglichen Auftrag oder Vertrag.
2.3 Anwendung des deutschen Rechts
Für alle Verträge, sowie für hieraus entstehende Streitigkeiten einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, gilt deutsches Recht.
2.4 Änderung der Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen
Ld behält sich das Recht vor, in bezug auf Verträge, deren Lieferung erst vier Monate nach Vertragsabschluß ausgeführt werden, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern und die geänderten Bedingungen auf diese Verträge anzuwenden. Ld wird den Besteller rechtzeitig über etwaige Änderungen der Allgemeine Geschäftsbedingungen informieren. Die geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten 30 (dreißig) Tage nach Bekanntgabe oder zu einem späteren in dieser Mitteilungen genannten Zeitpunkt in Kraft. Will der Besteller die geänderten Geschäftsbedingungen nicht akzeptieren, muß dies Ld, sobald wie möglich schriftlich mitgeteilt werden. Der Besteller ist berechtigt, ab Inkrafttreten der geänderten Geschäftsbedingungen, den Vertrag aufzulösen.
2.5 Nicht rechtsgültige Bestimmungen
Sollte eine der genannten Bestimmungen nicht dem geltende Recht entsprechen, so bleiben alle anderen Bestimmungen unberührt.
Artikel 3 Zustandekommen des Vertrages und Angebote
3.1 Zustandekommen des Vertrages
Angebote sind stets freibleibend; Vertragsabschlüsse und sonstige Vereinbarungen werden erst durch schriftliche Bestätigung von Ld verbindlich.
3.2 Preislisten, Werbeprospekte und andere Verkaufsunterlagen
Preislisten, Werbeprospekte und andere Verkaufsunterlagen von Ld sind stets unverbindlich.
3.3 Muster und Angaben in Katalogen
Werden bei Angebotserteilung durch Ld Muster benutzt, so dient dies zur Illustration für die Lieferung des diesbezüglichen Vertragsgegenstandes. Nur wenn Ld sich hierzu ausdrücklich verpflichtet, wird der Vertragsgegenstand dem Muster entsprechend geliefert. Die Angaben des Produktes in Katalogen, Zeichnungen, Normblättern sowie Abbildungen des Produktes sind unverbindlich, soweit nicht ausdrücklich etwas anders vereinbart ist.
Artikel 4 Preise, Preisänderungen und Abrechnung
4.1 Kaufpreise
Kaufpreise beziehen sich auf die Material- und Lohnkosten bei Vertragsabschluß.
4.2 Preisänderungen
Bei Vereinbarungen, die Lieferfristen von mehr als 4 (vier) Monaten nach Vertragsschluss enthalten, ist Ld berechtigt, eine anteilige Preisanpassung durchzuführen, wenn
- die Preise für das insgesamt benötigte Material ab Vertragsschluß und/oder die Lohn- und Lohnnebenkosten durch gesetzliche oder tarifliche Veränderungen insgesamt um mehr als 5% steigen oder fallen.
- oder die Mehrwertsteuer sowie sonstige Steuern oder Gebühren eine Änderung erfahren.
4.3 Abrechnung
Ld stellt den geschuldeten Betrag dem Besteller mittels einer Abrechnung in Rechnung. Auf den Rechnungen wird die Umsatzsteuer gesondert ausgewiesen. Beanstandungen bezüglich der zugesandten Rechnungen müssen Ld innerhalb von 8 (acht) Tagen bekanntgegeben werden.
Artikel 5 Zahlung
5.1 Zahlung
Die Begleichung hat in der auf der Rechnung beschriebenen Weise und innerhalb der auf der Rechnung genannten Frist zu erfolgen. Mangels besonderer Vereinbarung ist die Zahlung innerhalb von 14 (vierzehn) Tagen (netto) nach Rechnungsdatum so vorzunehmen, daß Ld der für den Rechnungsausgleich vereinbarten Betrag spätestens am Fälligkeitstermin zu Verfügung steht.
5.2 Verzug
Zahlt der Besteller den von ihm geschuldeten Rechnungsbetrag nicht bis zu dem Datum, das in der Rechnung als Zahlungsziel angegeben ist, befindet er sich in Verzug, ohne daß eine separate Inverzugsetzung erforderlich ist.
Solange sich der Besteller in Verzug befindet – eine offenstehende Forderung nicht beglichen ist – ist Ld berechtigt, weitere Lieferungen zurückzubehalten, bis der Besteller alle seine Zahlungsverpflichtungen erfüllt hat.
5.3 Verzugszinsen
Zahlt der Besteller den von ihm geschuldeten Rechnungsbetrag nicht rechtzeitig, schuldet er vom Datum des Verzugs an aufgrund der vorgenannten Bestimmung Verzugszinsen in Höhe von 4 ( vier) % über dem geltenden Diskontsatz.
5.4 Keine Stundung der Zahlungsverpflichtung
Eine Beanstandung bestimmter Lieferungen führt nicht zu einer Aufschiebung der Zahlungspflicht für diese Leistungen und/oder Lieferungen.
5.5 Verschlechterung der Zahlungsfähigkeit des Bestellers
Verschlechtert sich die Zahlungsfähigkeit des Bestellers im Zeitraum zwischen dem Zugang der Auftragsbestätigung und der Lieferung oder wird Ld nachträglich bekannt, daß gegen die Zahlungsfähigkeit des Bestellers Bedenken bestehen, so ist Ld berechtigt, gegen Vorkasse zu liefern oder die ausstehende Lieferung zurückzubehalten.
Ld kann ferner in diesem Fall weitere Lieferungen zurückbehalten bzw. aussetzen, bis sämtliche fälligen Forderungen aus dem betreffenden Vertragsverhältnis und den hiermit wirtschaftlich zusammenhängenden Verträgen vom Besteller bezahlt sind und/oder hierfür ausreichende Sicherheit gestellt wird.
5.6 Zurückbehaltungsrechte und Aufrechnung
Der Besteller verzichtet auf die Geltungmachung von Zurückbehaltungsrechten. Die Aufrechnung durch den Besteller ist nur soweit zugelassen, als die Gegenforderungen von Ld anerkannt oder verbindlich festgestellt sind.
5.7 Gerichtliche und außergerichtliche Kosten
Ld ist berechtigt, alle gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten, die sich aus dem Inkasso einer Forderung ergeben, vollständig oder teilweise zu Lasten des Bestellers gehen zu lassen.
5.8 Sicherheitsstellung
Ld ist berechtigt, vor Beginn der Vertragserfüllung Sicherheit bezüglich der Zahlung zu verlangen.
Artikel 6 Lieferfrist und Leistungsort
6.1 Fristen
Lieferfristen werden pro Lieferung festgesetzt. Richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung von Ld ist Voraussetzung.
6.2 Beginn der Lieferfrist
Die Lieferfrist beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor der Beibringung der vom Besteller zu beschaffenden Unterlagen sowie vor Eingang einer eventuellen vereinbarten Anzahlung oder Einrichtung eines l/c. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Werk verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist.
6.3 Höhere Gewalt und unvorhergesehene Hindernisse
Ist eine Lieferfrist ausdrücklich als verbindlich bezeichnet, so verlängert sich diese Frist angemessen bei Vorliegen höherer Gewalt (Verkehrsstockungen und – behinderungen, Mangel an Transportmitteln, Streiks, Krieg) sowie beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb des Willens von Ld liegen, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Fertigstellung oder Ablieferung des Liefergegenstandes von erheblichem Einfluß sind. Dies gilt auch, wenn die Umstände bei Unterlieferanten eintreten. Die vorgezeichneten Umstände sind auch dann von Ld nicht zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzuges entstehen, Beginn und Ende derartiger Hindernisse wird Ld in wichtigen Fällen dem Besteller baldmöglichst mitteilen.
Dauert die Behinderung länger als 2 (zwei) Monate, so ist der Besteller berechtigt, nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist von mindestens 30 (dreißig) Tagen vom Vertag zurückzutreten. Die Nachfrist muß schriftlich gesetzt werden. Der Rücktritt vom Vertrag muß durch einen eingeschriebenen Brief erklärt werden. Das Rücktrittsrecht kann nur innerhalb von 2 (zwei) Wochen nach Ablauf der Nachfrist vom Besteller ausgeübt werden. Ein Schadensersatzanspruch des Bestellers wegen verspäteter Lieferung ist in allen Fällen ausgeschlossen.
6.4 Lieferverzug
Gerät Ld mit seinen Leistungen in Verzug, so ist ihm zunächst eine angemessenen Nachtfrist zu gewähren.
Der Besteller kann bei Nichteinhaltung der Frist für Lieferungen aus anderen als den unter 6.2/6.3 genannten Gründen – sofern er glaubhaft macht, daß ihm aus der Verspätung Schaden entstanden ist – eine Verzugsentschädigung für jede vollendete Woche der Verspätung von (ein halb) % bis zur Höhe von im ganzen 5 (fünf) % vom Werte desjenigen Teiles der Lieferung verlangen, der wegen nicht rechtzeitiger Fertigstellung einzelner dazugehöriger Gegenstände nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden konnte.
Darüberhinausgehende Ansprüche des Bestellers insbesondere wegen Folgeschäden sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens Ld beruhen.
Das Recht des Bestellers zum Rücktritt nach fruchtlosem Ablauf einer durch Ld gesetzten Nachtfrist bleibt unberührt.
6.5 Annahmeverweigerung
Verweigert der Besteller die Annahme des Vertragsgegenstandes, so kann Ld eine angemessene Frist zur Annahme setzen. Ab diesem Zeitpunkt geht die Gefahr des Untergangs und der Verschlechterung auf den Besteller über. Ld ist berechtigt, 1 (einen) Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft Lagergeld in Höhe von 1/2 (ein halb) % des Rechnungsbetrages für jeden angefangenen Monat dem Besteller in Rechnung zu stellen; das Lagergeld wird auf 5 (fünf) % begrenzt, es sei denn, daß höhere Kosten nachgewiesen werden.
Das Recht von Ld zum Rücktritt nach fruchtlosem Ablauf einer dem Besteller gesetzten Nachfrist zur Annahme bleibt unberührt.
6.6 Teillieferungen und –leistungen
Teillieferungen und –leistungen sind zulässig.
Artikel 7 Annahme und Gefahrenübergang
7.1 Gefahrenübergang bei Lieferung
Die Gefahr des Untergangs, der Verschlechterung und der Versendung geht in allen Fällen auf den Besteller über, sobald der Liefergegenstand die Geschäfts- oder Lagerräume von Ld verläßt, auch dann, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart ist, Teilleistungen erfolgen oder Ld noch andere Leistungen übernommen hat. Verzögert sich die Absendung des Vertragsgegenstandes aus einem Grund, den Ld nicht zu vertreten hat, so geht die Gefahr bereits mit der Anzeige der Transportbereitschaft auf den Besteller über.
7.2 Versicherung
Auf Wunsch des Bestellers wird auf seine Kosten die Sendung durch Ld gegen Diebstahl,
Bruch-, Transport-, Feuer- und Wasserschäden sowie sonstige versicherbare Risiken versichert.
7.3 Rücksendung
Rücksendungen, die nicht als Folge von Reklamationen stattfinden, können nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von Ld durchgeführt werden und geschehen immer auf Kosten und Gefahr des Bestellers.
Artikel 8 Urheberrecht und sonstige Schutzrechte
Ld behält sich ausdrücklich das Urheberrecht und sonstige Schutzrechte vor, welche auf den gelieferten Waren ruhen.
Soweit keine schriftliche Einwilligung von Ld vorliegt, ist es dem Besteller nicht gestattet, gelieferte Waren ganz oder teilweise zu verändern oder mit einem anderen Warenzeichen auszustatten.
Artikel 9 Eigentumsvorbehalt
9.1 Eigentumsvorbehalt
Die im Rahmen eines Kaufvertrages gelieferten Gegenstände bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen von Ld aus der Geschäfstsverbindung mit dem Besteller einschließlich der künftig entstehenden Forderungen - in Haupt- und Nebensache Eigentum von Ld. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für die Saldoforderung von Ld.
Bei Verletzung wichtiger Vertragspflichten, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist Ld nach Mahnung zur Rücknahme der Vorbehaltsware berechtigt. Der Besteller is zur Herausgabe oder gegebenenfalls zur Abbretung der Herausgabeansprüche gegen Dritte verpflichtet.
9.2 Wahrung von Eigentum
Der Besteller verpflichtet sich, das Eigentum von Ld auch dann ent-sprechend zu wahren, wenn die gelieferten Waren nich unmittelbar für den Besteller, sondern für Dritte bestimmt sind und hat den Empfänger aus diesen Eigentumsvorbehalt ausdrücklich hinzuweisen.
9.3 Behandlung der Ware
Der Besteller hat die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren pfleglich zu behandeln.
9.4 Verpfändung und Sicherheitsübereignung
Der Besteller ist nicht berechtigt, die ihm unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Gegenstände zu verpfänden oder zur Sicherung zu übereignen. Der Besteller ist verpflichtet, Pfändungen sowie Beschlagnahmungen oder sonstige Verfügungen der Eigentumsvorbehaltsgegenstände Ld unverzüglich schriftlich anzuzeigen und die Pfändungsgläubiger von dem Eigentumsvorbehalt zu unterrichten.
9.5 Weiterveräußerung
Die Forderungen des Bestellers aus einer Weiterveräußerung der Vorbehaltsware werden bereits jetzt zur Sicherung sämtlicher Forderungen von Ld aus dem Geschäftsverhältnis an Ld abgetre-ten, und zwar gleichgültig, ob das Vorbehaltsrecht vereinbart worden ist oder nicht und ob die Vorbehaltsware an einen oder mehrere Abnehmer weiter veräußert wird. Die Befugnis von Ld, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Jedoch verpflichtet sich Ld, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungs-gemäß nachkommt. Ld kann verlangen, daß der Besteller ihm die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern die Abtretungen mitteilt. Wird die Ware zusammen mit anderen Waren, die dem Besteller gehören, weiterverkauft, so gilt die Forderung des Bestellers gegen den Abnehmer in Höhe des zwischen Ld und dem Besteller vereinbarten Lieferpreises als abgetreten.
Artikel 10 Gewährleistung
10.1 Gewährleistung
Für Mängel, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften zählt, haftet Ld wie folgt:
a) Alle diejenigen Teile oder Leistungen sind nach Wahl von Ld unentgeltlich nachzubes-sern, neu zu liefern oder neu zu erbringen, die innerhalb von 6 (sechs) Monaten vom Tage des Gefahrübergangs an gerechnet, insbesondere wegen Fehlen von zugesicher-ten Eigenschaften, schlechten Materials oder mangelhafter Ausführung unbrauchbar werden. Die Feststellung solcher Mängel muß Ld unverzüglich gemeldet werden.
b) Zur Mängelbeseitigung hat der Besteller Ld die nach billigem Ermessen erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren. Verweigert er diese, so ist Ld von der Mängelhaftung befreit.
c) Das Recht des Bestellers, Ansprüche aus Mängeln geltend zu machen, verjährt in allen Fällen vom Zeitpunkt der Rüge an in 6 (sechs) Monaten, frühestens jedoch mit Ablauf der Gewährleistungsfrist.
10.2 Wandlung oder Minderung
Der Besteller kann die Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) oder die Herabsetzung des Kaufpreises (Minderungen) verlangen, wenn die Nachbesserung fehlschlägt oder Ld die Ersatzlieferung verweigert oder nicht innerhalb einer angemessenen Frist erbringt.
10.3 Keine Gewährleistung für Schäden
Ld übernimmt keine Gewähr für Schäden, die aus folgenden Gründen entstanden sind:
Ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, Feuchtigkeit, starke Erwärmung der Räume, sonstige Temperatur oder Witterungseinflüsse sowie natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung oder Mängel, die nicht auf ein Verschulden von Ld zurückzuführen sind.
10.4 Offensichtliche Mängel und Transportschäden
Offensichtliche Mängel müssen unverzüglich nach der Lieferung gerügt werden. Für Reklamationen aufgrund von Schäden, welche durch den Transport, z.B. durch zu hohe oder unsachgemäße Lagerung entstanden sind, haftet Ld nicht.
10.5 Reklamationen
Reklamationen werden nicht entgegen genommen, wenn der Besteller die Ware verändert hat.
Reklamationen lassen die Zahlungsverpflichtung des Bestellers unberührt.
Bei Reklamationen ist der Besteller gehalten, eine Inspektion von einen gemeinsam ernannten Sachverständigen zuzulassen. Wird der Mangel vom Sachverständigen anerkannt, trägt Ld die Kosten der Inspektion. Im Falle einer unbegründeten Reklamation trägt der Besteller die Inspektionskosten.
Artikel 11 Haftung
11.1 Allgemeine Haftungsbeschränkung
a) Ld haftet nur für selbst verschuldete oder durch ihre Mitarbeiter verursachte Schäden und Folgeschäden, soweit es sich um Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit handelt.
b) Dies gilt auch für Schadenersatzansprüche des Bestellers aus Verschuldung bei Vertragsabschluß, Verletzung vertraglicher Nebenpflichten und unerlaubter Handlung. Diese Haftungsbegrenzung gilt für den Besteller entsprechend.
c) Im Fall der leichten Fahrlässigkeit besteht eine Haftung nur dann, wenn vertragstragende Vertragspflichten verletzt sind oder Versicherungsschutz besteht. Im Falle der Fahrlässigkeit ist das Haftungsrisiko seitens Ld auf maximal den dreifachen Wert des Vertragsgegenstandes pro Schadensfall begrenzt.
11.2 Allgemeine Bestimmungen im Falle von Unmöglichkeit
Wird Ld die Lieferung unmöglich, so gelten die allgemeinen Rechtsgrundsätze mit folgender Maßgabe:
a) Ist die Unmöglichkeit auf Verschulden von Ld zurückzuführen, so ist der Besteller berechtigt, Schadenersatz zu verlangen, Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch des Bestellers auf 10 (zehn) % des vereinbarten Kaufpreises.
b) Schadensersatzansprüche des Bestellers, die über die genannte Grenze in Höhe von 10 (zehn) % hinausgehen, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit Ld in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit zwingend haftet. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt bleibt unberührt.
Artikel 12 Service
Durch das Personal von Ld können Serviceleistungen errichtet werden. Ausführung findet in Regie statt. Servicekosten sind nicht im Preis enthalten, soweit im Vertrag nichts anderes vereinbart wurde.
Artikel 13 Annullierung
Bei Annullierung durch den Besteller ist Ld berechtigt, die Kosten für bereits angefangene Tätigkeiten in Rechnung zu stellen. Dies gilt auch, wenn die Tätigkeiten nur von vorbereiteter Art sind. Soweit Ld keine höhere Kosten vorlegen kann, beträgt der Schadensersatzanspruch von Ld 25% des jeweiligen Vertragsanspruches.
Ist vom Zeitpunkt der Annullierung des Bestellers mit der Produktion von Maßanfertigungen ein Anfang gemacht, ist der vereinbarten Kaufpreis in voller Höhe fällig.
Artikel 14 Kündigung
Bei einem Versäumnis im Falle von Zahlungsaufschub, Konkurs oder Vergleich sind die Vertragsparteien berechtigt, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu beenden. Derjenige, der den Grund für die sofortige Beendigung herbeigeführt hat, ist gehalten, der Vertragspartei den aufgrund der Beendigung entstandenen Schaden zu vergüten.
Artikel 15 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Alleiniger Gerichtsstand ist, wenn der Besteller Vollkaufmann ist, bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis mittelbar oder unmittelbar ergebenden Streitigkeiten der Sitz von Laarhoven Design Deutschland GmbH.